Brandschutz
Die aquatherm Polypropylen-Rohrleitungssysteme erfüllen die Anforderungen der Baustoffklasse B 2 DIN 4102 (normal entflammbar). Verglichen mit Naturstoffen wie Holz, Kork oder Wolle weisen sie keine erhöhte Brandgastoxizität auf. Somit entsteht bei der Verbrennung auch kein Dioxin.
Als Maßnahme gegen Brandübertragung bei Rohrleitungen gelten Rohrabschottungen. Diese werden an der Durchführung durch ein Bauteil – falls erforderlich – eingebaut. Die Feuerwiderstandsdauer ist die Mindestdauer in Minuten. Der Umfang der bei Installationen erforderlichen Schutzmaßnahmen ist von der Art der Installation abhängig. Die Festlegung der Brandabschnitte und Feuerwiderstandsklassen ist nach den länderrechtlichen Vorschriften vorzunehmen. Auskünfte erteilt die Baubehörde bzw. der Brandschutzbeauftragte. Grundsätzlich müssen Brandwände und -decken, wenn sie von Rohren durchdrungen werden, wieder zu der gleichen Feuerwiderstandsklasse aufgerüstet werden. Für aquatherm Polypropylen-Rohrleitungssysteme eignen sich alle Brandschutzsysteme, die eine entsprechende Zulassung nachweisen können.
Musterleitungsanlagen-Richtlinie:
Die neue Musterleitungsanlagen-Richtlinie regelt die Bestimmungen für die fachgerechte Wand- und Deckendurchführung sowie für die Dämmung von Rohrleitungen in Flucht- und Rettungswegen. Dämmanforderungen nach der neuen Musterleitungsanlagen-Richtlinie können auch für die aquatherm Rohrleitungen schnell und kostengünstig realisiert werden.
Genaue Informationen über die Musterleitungsrichtlinie 2000 erhalten Sie über unsere Service-Hotline 02722 950-200 oder direkt bei der Deutschen Rockwool GmbH.
Folgende Firmen bieten geeignete Brandschutzlösungen an:
Deutsche Rockwool Mineralwoll | www.rockwool.de
Doyma GmbH u. Co | www.doyma.de

Kontakt: aquatherm GmbH | Biggen 5 | 57439 Attendorn Deutschland | Tel: +49 2722 950 0 | info@aquatherm.de